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Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) vom 26. April 1974 (BGBl. II S. 565) zur Fussnote [1]

Vom 6. Dezember

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