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Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung nach § 148 Abs. 4 und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach § 150 Abs. 3 und 4 des Sozialgesetzbuches IX zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 10. Dezember 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 433) GS Schl.-H.

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