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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung RechtspflegerSächsAPORPfl) zur Fussnote [1]

Vom 15. Juli 2020

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