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SächsDolmVO
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SächsDolmVO
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- § 1 Anträge und Mitteilungen
- § 2 Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse
- § 3 Zuständige deutsche Stelle
- § 4 Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit nach der Richtlinie 2005/36/EG
- § 5 Feststellung der Gleichwertigkeit nach der Richtlinie 2005/36/EG
- § 6 Ausgleichsmaßnahmen nach der Richtlinie 2005/36/EG
- § 7 Gleichwertigkeit mit der Staatlichen Prüfung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer oder Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher
- § 8 Vorwarnmechanismus
- § 9 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Antrag auf allgemeine Beeidigung
- Anlage 2 Antrag auf Verlängerung der allgemeinen Beeidigung
- Anlage 3
- Anlage 4 Prüfungsämter für die staatliche Prüfung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher und Übersetzerinnen und Übersetzer
- Anlage 5 Prüfungsämter für die staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher
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