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Sächsisches Gesetz über die staatliche Prüfung, öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern, Übersetzern und Gebärdendolmetschern (Sächsisches DolmetschergesetzSächsDolmG) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 25. Februar 2008

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