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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die staatliche Prüfung von Dolmetschern und Übersetzern zum Nachweis der fachlichen Eignung (Sächsische DolmetscherprüfungsverordnungSächsDolmPrüfVO) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2] zur Fussnote [3] zur Fussnote [4]

Vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 236) Zuletzt

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