Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über den Nachweis der fachlichen Eignung von Dolmetschern, Übersetzern und Gebärdensprachdolmetschern (Sächsische Dolmetscherverordnung - SächsDolmVO) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 4. September 2008

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen