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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Aufwandsentschädigung für Bürokosten der Gerichtsvollzieher (Sächsische Gerichtsvollzieherentschädigungsverordnung – SächsGVEVO) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 16. Oktober 2008 (SächsGVBl.

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