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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Beschränkung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst (Kapazitätsverordnung für den juristischen VorbereitungsdienstJVDKapVO) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 7. März 1996 (SächsGVBl.

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