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Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultust, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Bestimmung der zuständigen Landesbehörde für Umsatzsteuerbescheinigungen (Sächsische Umsatzsteuerbescheinigungs-ZuständigkeitsverordnungSächsUStZuVO) zur Fussnote [1]

Vom 3. November

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