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Thüringer Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens (Thüringer LandwirtschaftssachverständigenverordnungThürLwSachVO) zur Fussnote [1]

Vom 5. Oktober

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