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Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen betreffend Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz (Vermögensanlagen-VerkaufsprospektgebührenverordnungVermVerkProspGebV) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 29. Juni 2005 (BGBl.

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