Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

Verordnung über die Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern (Datenträger-Verordnung über die Abgabe Zusammenfassender MeldungenZMDV) zur Fussnote [1]

Vom 13. Mai 1993

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen