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Gesetz zur Ausführung des Vertrages zur Fussnote [1] vom 4. November 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen zur Fussnote [2]

vom 5. Februar 1963

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