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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 10. September 1965

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