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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zur Fussnote [1] zur Fussnote [2] zur Fussnote [3]

Vom 5. Dezember 1966 (BGBl. 1968 II

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