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DBA DE/FR 1959

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 21. Juli 1959 (BGBl. 1961

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