§ 14 Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung
(1) 1Der Anleger nach § INVSTG § 8 Absatz INVSTG § 8 Absatz 1 oder INVSTG § 8 Absatz 2, der zum Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen bei dem Investmentfonds die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung