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Gesetz zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (JustizaktenaufbewahrungsgesetzJAktAG) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 22. März 2005 (BGBl. I S. BGBL

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