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Verordnung über die Erstreckung europäischer Patente auf Slowenien nach der Vereinbarung zur Durchführung des Artikels 3 Absatz 3 des Kooperationsabkommens zwischen der Regierung der Republik Slowenien und der Europäischen Patentorganisation zur Fussnote [1]

(ABl. EPA 1994 S. 80) Zuletzt

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