Verurteilung Schuhbecks wegen Steuerhinterziehung überwiegend rechtskräftig
Die Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ist überwiegend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof