WiPrStV
- WiPrStV
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- § 1 [Zustimmung]
- § 2 [Bekanntgabe]
- § 3 [Inkrafttreten]
- Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhe