StGB
- StGB
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
- Neunundzwanzigster Abschnitt Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 - 330d)
- § 324 Gewässerverunreinigung
- § 324a Bodenverunreinigung
- § 325 Luftverunreinigung
- § 325a Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen
- § 326 Unerlaubter Umgang mit Abfällen
- § 327 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen
- § 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
- § 329 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete
- § 330 Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat
- § 330a Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften
- § 330b Tätige Reue
- § 330c Einziehung
- § 330d Begriffsbestimmungen
- Neunundzwanzigster Abschnitt Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 - 330d)