StPO
- StPO
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Erstes Buch Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)
- Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130)
- § 112 Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe
- § 112a Haftgrund der Wiederholungsgefahr
- § 113 Untersuchungshaft bei leichteren Taten
- § 114 Haftbefehl
- § 114a Aushändigung des Haftbefehls; Übersetzung
- § 114b Belehrung des verhafteten Beschuldigten
- § 114c Benachrichtigung von Angehörigen
- § 114d Mitteilungen an die Vollzugsanstalt
- § 114e Übermittlung von Erkenntnissen durch die Vollzugsanstalt
- § 115 Vorführung vor den zuständigen Richter
- § 115a Vorführung vor den Richter des nächsten Amtsgerichts
- § 116 Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls
- § 116a Aussetzung gegen Sicherheitsleistung
- § 116b Verhältnis von Untersuchungshaft zu anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen
- § 117 Haftprüfung
- § 118 Verfahren bei der Haftprüfung
- § 118a Mündliche Verhandlung bei der Haftprüfung
- § 118b Anwendung von Rechtsmittelvorschriften
- § 119 Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft
- § 119a Gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde
- § 120 Aufhebung des Haftbefehls
- § 121 Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
- § 122 Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht
- § 122a Höchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr
- § 123 Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen
- § 124 Verfall der geleisteten Sicherheit
- § 125 Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls
- § 126 Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen
- § 126a Einstweilige Unterbringung
- § 127 Vorläufige Festnahme
- § 127a Absehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme
- § 127b Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren
- § 128 Vorführung bei vorläufiger Festnahme
- § 129 Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung
- § 130 Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags
- Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130)