DStR 2005, 332
OFD Berlin: Investitionszulagen nach §§ 3, 3a InvZulG 1999 für vom Veräußerer eines Gebäudes durchgeführte Baumaßnahmen, die nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 18. 7. 2003 als Erhaltungsarbeiten zu qualifizieren sind
Rundverfügung vom 12.05.2004 - St 151 - InvZ 1272 - 2/04