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DStR 2008, 1080
Sperrt die erfolgte Inanspruchnahme des Freibetrags nach § 13a Abs. 1 ErbStG die Geltendmachung des zukünftigen Abzugsbetrags gemäß § 13a Abs. 2 ErbStG-E?
Aufsatz von Sigmund Perwein