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DStR 2015, 2020
BMF: Erstattung der Kapitalertragsteuer bei nachträglich bekannt gewordenen Steuerbefreiungstatbeständen; Verpflichtung zur Berücksichtigung von nachträglich vorgelegten Bescheinigungen, Nichtveranlagungs-Bescheinigungen und Freistellungsaufträgen
Schrb. vom 31.08.2015 - IV C 1 - S 2410/11/10001 :005