- DStR
- 2020
- Heft 26 (Seite 1345-1400)
- Steuerrecht
- Verwaltung
- Bilanzierung
- Bildung von Rückstellungen für Prämienzinsen bei Prämiensparverträgen
- a) Sparvertrag sieht neben einer Basisverzinsung am Ende der jeweiligen Gesamtlaufzeit eine auf den eingezahlten Sparbeiträgen basierende feste Prämienzahlung vor und ist unkündbar
- b) Vereinbarung sieht eine jährliche Prämie vor, die nur dann am Ende des jeweiligen Sparjahres gutgeschrieben wird, wenn der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt wird und bis zum Gutschriftzeitpunkt alle vereinbarten Sparbeiträge des Jahres erbracht werden
- c) Übergangsregelung
- Bildung von Rückstellungen für Prämienzinsen bei Prämiensparverträgen
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