- DStR
- 2021
- Heft 48 (Seite 2761-2816)
- Steuerrecht
- Verwaltung
- Einkommensteuer
- Ermittlung der Entfernungspauschalen sowie Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG nach den Änderungsgesetzen v. 12.12. und 21.12.2019
- 1. Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG) oder für Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG
- 1.1 Allgemeines
- 1.2 Höhe der Entfernungspauschale
- 1.3 Höchstbetrag von 4.500 €
- 1.4 Maßgebende Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- 1.5 Fahrgemeinschaften
- 1.6 Benutzung verschiedener Verkehrsmittel
- 1.7 Mehrere Wege an einem Arbeitstag
- 1.8 Mehrere Dienstverhältnisse
- 1.9 Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf die Entfernungspauschale
- 2. Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG)
- 3. Menschen mit Behinderungen
- 4. Abgeltungswirkung der Entfernungspauschalen
- 5. Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG in der ab 1.1.2021 geltenden Fassung
- 5.1 Allgemeines
- 5.2 Höhe der pauschal besteuerbaren Sachbezüge und Zuschüsse
- Nutzung eines Kraftwagens
- Nutzung anderer motorisierter Fahrzeuge
- Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Sammelbeförderung
- Nutzung verschiedener Verkehrsmittel (sog. Park & Ride)
- Ausnahmen von der Vereinfachungsregelung in Rn. 36, 37 und 39
- 5.2.1 Pauschale Besteuerung von Sachbezügen in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG)
- 5.2.2 Pauschale Besteuerung von Zuschüssen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG)
- 5.2.3 Pauschale Besteuerung von Sachbezügen und Zuschüssen iSd § 3 Nr. 15 EStG (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG)
- 6. Anwendungsregelung
- Ermittlung der Entfernungspauschalen sowie Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG nach den Änderungsgesetzen v. 12.12. und 21.12.2019
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