Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

DStR 2023, 1590
BFH: Die Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergü­tungen, die Entgelt für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind
Beschluss vom 22.03.2023 - XI R 45/19