Kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen bei nach § 15a EStG nicht verrechenbaren Verlusten der Organgesellschaft
DStR 2024, 1613
BMF: Kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen bei nach § 15a EStG nicht verrechenbaren Verlusten der Organgesellschaft
Schr. vom 04.07.2024 - IV C 2 - S 2770/19/10004 :002