Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
18.10.1991 Steuerrecht DSTR Jahr 1991 Seite Thomas: Arbeitslohn und Werbungskosten, wenn der Arbeitgeber die Kfz– Kaskoversicherung direkt oder mittelbar trägtDSTR Jahr 1991 Seite 1369 DSTR
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