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DStR 2000, 1179
BFH: Formunwirksames Vermächtnis als Besteuerungsgrundlage - kein Ansatz eines vom Finanzamt bestrittenen Steueranspruchs beim Übergang von Betriebsvermögen - Abzugsbeschränkung nach § 103 Abs. 1 BewG für Schulden
Urteil vom 15.03.2000 - II R 15–98