BFH: Ausübung eines Bilanzierungswahlrechts in einer geänderten Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung auch vor Veranlagung nur nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG möglich
DStR 2020, 2233
BFH: Ausübung eines Bilanzierungswahlrechts in einer geänderten Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung auch vor Veranlagung nur nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG möglich
Urteil vom 27.05.2020 - XI R 12/18