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Art. 49b zur Fussnote [1] [aufgehoben]

FussnotenFussnote

Geltungszeiträume

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Art. 49b zur Fussnote [1] Begrenzung der Vergütung vollstationärer Pflegeeinrichtungen in den Jahren 1996 bis 1998

1Die nach Artikel 49a während der Übergangszeit vom 1. Juli 1996 bis zum 31.

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