Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

StPO

§ 66b zur Fussnote [1] [aufgehoben]

FussnotenFussnote

Geltungszeiträume

Alle Fassungen anzeigen

§ 66b [Vereidigung bei kommissarischer Vernehmung]

(1) Wird ein Zeuge durch einen beauftragten

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen