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§ 9 zur Fussnote [1] [aufgehoben]

FussnotenFussnote

Geltungszeiträume

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§ 9 Ausnahmen im Sektorenbereich

(1) Die Tätigkeit des Auftraggebers nach § GWB § 98 Nr. GWB § 98 Nummer 4 GWB gilt nicht als eine Tätigkeit 1.im Sinne des § VGV2003 § 8 Nr. VGV2003 § 8 Nummer 1, sofern die Gewinnung von

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