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Art. 36 [nicht mehr belegt]

Art.

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Art. 36 Änderung anderer Gesetze

1.Das Gesetz über die Zuständigkeiten in der Landesentwicklung und in den Umweltfragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1994 (GVBl S. 873, BayRS 1102-3-U) wird wie folgt geändert: a)In Art. BAYZUSTGLUU Artikel 1 Satz 1 werden nach dem Wort „bundesrechtlich“ die Worte „oder im Landesrecht“ eingefügt. b)Es wird folgender Art. BAYZUSTGLUU Artikel 1a eingefügt:„Art. 1a Fachaufsicht über die Heilberufskammern 1Soweit die Landesärztekammer, die Landeszahnärztekammer und die Landestierärztekammer durch Rechtsverordnung auf Grund von Art. 1 als zuständige Stelle im Sinn

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