Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

§ 42 zur Fussnote [1] [aufgehoben]

FussnotenFussnote

Geltungszeiträume

Alle Fassungen anzeigen

§ 42 Erklärungen zur Namensführung von Lebenspartnern

(1) Die Erklärung, durch die 1.Lebenspartner nach der Begründung der Lebenspartnerschaft

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen