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Anlage XVIIIb

Anlage

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Anlage XVIIIb zur Fussnote [1]

(zu § STVZO § 57b Absatz STVZO § 57B Absatz 3 und STVZO § 57B Absatz 4) Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte sind unter gleichen Voraussetzungen und nach gleichen

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