Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

Anlage XVIIIc

Anlage

Geltungszeiträume

Alle Fassungen anzeigen

Anlage XVIIIc zur Fussnote [1]

(zu § STVZO § 57b Absatz STVZO § 57B Absatz 3 und STVZO § 57B Absatz 4) Die Anerkennung von Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteherstellern für die Durchführung von Prüfungen allgemein sowie von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren zur Durchführung von Einbauprüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen