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IFRS 9

B4.1.4 [nicht mehr belegt]

B4.1.4:

Geltungszeiträume

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B4.1.4

Nachfolgend sind Beispiele aufgeführt, wann die Zielsetzung des Geschäftsmodells eines Unternehmens im Halten finanzieller Vermögenswerte zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme bestehen kann. Diese Liste der Beispiele ist nicht abschließend. Ferner wird mit den Beispielen weder beabsichtigt, auf alle Faktoren, die für die Beurteilung des Geschäftsmodells des Unternehmens relevant

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