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IFRS 9

B5.5.17 [nicht mehr belegt]

B5.5.17:

Geltungszeiträume

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B5.5.17

Die nachfolgende nicht abschließende Liste von Informationen kann bei der Beurteilung von Änderungen des Ausfallrisikos relevant sein: a)signifikante Änderungen der internen Preisindikatoren für das Ausfallrisiko infolge einer Änderung des Ausfallrisikos seit Vertragsbeginn, u.a. des Kredit-Spreads, der sich ergäbe, wenn ein bestimmtes

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