Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

§ 101 zur Fussnote [1] Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes [noch nicht in Kraft]

FussnotenFussnote

Geltungszeiträume

Alle Fassungen anzeigen

§ 101 zur Fussnote [1] Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes

(1) Auf Soldaten, die am 31. Dezember

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen