AMG
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- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Achtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften (§§ 99 - 149)
- Vierzehnter Unterabschnitt [Übergangsvorschriften aus Anlass des Gewebegesetzes] (§§ 142 - 142b)
- § 142 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gewebegesetzes
- § 142a Übergangs- und Bestandsschutzvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen
- § 142b Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
- Vierzehnter Unterabschnitt [Übergangsvorschriften aus Anlass des Gewebegesetzes] (§§ 142 - 142b)