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AWaffV
Gesamte Vorschrift
AWaffV
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Abschnitt 5 Aufbewahrung von Waffen und Munition (§§ 13 - 14)
§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
§ 14 Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich
[Allgemeine Waffengesetz-Verordnung] | BUND
AWaffV: § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
Rechtsstand: 02.08.2025
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