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AWaffV
Gesamte Vorschrift
AWaffV
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Abschnitt 7 Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen (§§ 22 - 25)
§ 22 Lehrgänge und Schießübungen
§ 23 Zulassung zum Lehrgang
§ 24 Verzeichnisse
§ 25 Untersagung von Lehrgängen oder Lehrgangsteilen; Abberufung von Aufsichtspersonen oder Ausbildern
[Allgemeine Waffengesetz-Verordnung] | BUND
AWaffV: § 22 Lehrgänge und Schießübungen
Rechtsstand: 02.08.2025
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