AWaffV
- AWaffV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 7a Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen (§§ 25a - 25c)
- § 25a Besondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 25b Vernichtung unbrauchbar gemachter Schusswaffen
- § 25c Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen