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BayBG
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BayBG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Teil 2 Beamtenverhältnis (Art. 18 - 54)
Abschnitt 6 Rechtsstellung der Beamten, Beamtinnen, Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen bei Auflösung oder Umbildung von Behörden oder Körperschaften (Art. 50 - 54)
Art. 50 Auflösung oder Umbildung von Behörden
Art. 51 Auflösung oder Umbildung einer Körperschaft
Art. 52 Rechtsfolgen der Umbildung
Art. 53 Rechtsstellung der Beamten und Beamtinnen
Art. 54 Rechtsstellung der Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen
[Bayerisches Beamtengesetz] | BAY
BayBG: Art. 50 Auflösung oder Umbildung von Behörden
Rechtsstand: 01.01.2026
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