BayBG
- BayBG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 4 Rechtliche Stellung der Beamten und Beamtinnen (Art. 73 - 111)
- Abschnitt 5 Nebentätigkeiten und Tätigkeiten von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen sowie früheren Beamten und Beamtinnen mit Versorgungsbezügen (Art. 81 - 86)
- Art. 81 Nebentätigkeit auf Verlangen des Dienstherrn, Genehmigungspflicht
- Art. 82 Genehmigungsfreie Nebentätigkeit
- Art. 83 Rückgriffshaftung des Dienstherrn
- Art. 84 Beendigung der Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- Art. 85 Ausführungsverordnung
- Art. 86 Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen sowie früheren Beamten und Beamtinnen mit Versorgungsbezügen
- Abschnitt 5 Nebentätigkeiten und Tätigkeiten von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen sowie früheren Beamten und Beamtinnen mit Versorgungsbezügen (Art. 81 - 86)